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Kfz Versicherungsvergleich

Kfz-Versicherungen enden im Regelfall am 31.12. des Jahres. Wird die Kfz-Versicherung nicht fristgerecht bis zum 30.11. gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kfz-Versicherung kann nach Ablauf des Versicherungsjahres ohne Angaben von Gründen kündigen werden.

Beachten Sie jedoch, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss, um die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verbleiben noch 26 Tage 5 Stunden 43 Minuten

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» Sonderkündigungsrecht

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Neben der ordentlichen Kündigung beim Versicherungsablauf zum Jahresende können Versicherungsnehmer auch aus ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat. Im Kündigungsschreiben (immer per Einschreiben eingesendet) ist es dabei, neben dem Kündigungsgrund, auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Sonderkündigungsgründe entstehen u.A.

  • wenn die Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht (z.B. durch Änderung der Risikoeinstufung)
  • wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wurde (keine Fz-Übernahmepflicht)
  • wenn ein Schadensfall eingetreten ist (beidseitiges Kündigungsrecht)

Autoversicherungen richtig vergleichen

Mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 ist der Vergleich von Autoversicherungen schwieriger geworden. Neben den klassischen Kriterien nehmen weiche Tarifmerkmale, Ausnahmeregelungen, Einschränkungen und der Schadensbedarf des jeweiligen Kfz-Modells Einfluss auf die Preisgestaltung. Vergleichsportale im Internet ermöglichen einen direkten und unkomplizierten Vergleich der Versicherungen.

Gesetzlich vorgeschrieben:

Haftpflichtversicherung: Fahrzeughalter in Deutschland müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, ehe sie am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese muss bei der Zulassungsstelle für das jeweilige Fahrzeug vorgelegt werden. Die Mindestdeckungssummen unterscheiden sich je nach Schadensart teilweise drastisch.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Personenschäden mindestens in Höhe von 7,5 Millionen Euro abgesichert werden müssen. Das mag zwar zuerst nach viel klingen, reicht aber nicht aus, wenn ein lebenslanger Rentenanspruch bei einem Geschädigten entsteht. Deshalb ist es laut www.kfzagenten.com besser, wenn man einen Tarif wählt, der Personenschäden bis zu 100 Millionen Euro abdeckt. Bei Sachschäden muss eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro vorliegen.

Welche Tarifmerkmale eignen sich für Sparer?

Wer das eigene Fahrzeug über Nacht in der Garage stehen lässt, erhält bei vielen Versicherern einen Rabatt. Hier lohnt es sich Autoversicherungen zu vergleichen , da sich die Tarifgestaltung der weichen Merkmale mitunter stark unterscheidet und auf die individuelle Situation zugeschnitten sein muss. Der Gebrauch von Winterreifen wird ebenso mit Prozenten gewürdigt wie besondere Berufsgruppen, zu denen etwa Polizeibeamte oder Bankangestellte gehören. Persönliche Merkmale wie Alter, Unfallfreiheit und Fahrerfahrung wirken sich zudem auf die Tarifhöhe aus. Für Fahranfänger ist es lohnenswert, wenn das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird. Die Kaskoversicherung, die Schäden bei Hagelschlag, Wildunfällen und Diebstahl abdeckt, ist für ältere Autos selten empfehlenswert. Verbrauchern wird geraten außerdem auf Klauseln und Ausnahmeregelungen zu achten. Letztlich muss der Versicherungsumfang zu den individuellen Bedürfnissen passen.

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