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Versicherungskosten berechnen und bis zu 500,- Euro im Jahr sparen‎

Versicherungsunternehmen unterscheiden sich bezüglich Der Tarifkalkulationen und den Leistungsangeboten. Hierdurch können Sie bei einem Wechsel Ihrer KFz-versicherung mehrere hundert Euro Im Jahr an Kfz Beitragskosten sparen.

Wichtiger Hinweis für Versicherungsnehmer:
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge können jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss.

Stichtag bei unterjähriger Hauptfälligkeit:
Neuerdings sind einige Versicherungen dazu übergegangen, nicht mehr den Wechsel des Kalenderjahres, sondern den Tag des Versicherungsbeginnes als Beginn Ihrer einjährigen Vertragslaufzeit festzulegen. Ob Sie eine Kfz-Versicherung zu diesen Konditionen abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Vertrag unter dem Stichwort "Hauptfälligkeit" oder "Vertragsablauf" herausfinden. Wird als Hauptfälligkeit in Ihrem Vertrag der 01.01. genannt, haben Sie einen Vertrag, mit dem Stichtag 30. November. Wird dort ein anderes Datum genannt, haben Sie einen Vertrag mit individueller Taktung. Ihre Kündigung muss dann einen Monat (und ein Tag) vor dem im Vertrag genannten Datum beim Versicherer angekommen sein, um im Folgejahr beim Kfz Beitrag sparen zu können.

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Unsere Empfehlung: Stellen Sie sich aus Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ein individuelles, nach Ihren Bedürfnissen angepasstes Angebot zusammen und vergleichen Sie die Angebote der Versicherungsunternehmen. Wechseln Sie nach dem Versicherungsvergleich ggf. zu einer günstigeren Autoversicherung. Dadurch können Sie mehrere 100,- Euro an Kfz Beitrag sparen.

LinkTipp:

» Die Laufzeit von Kfz Versicherungsverträgen

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Die Laufzeit eines Kfz-Versicherungsvertrages ist grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt und kann nach Ablauf des Versicherungsjahrs ohne Angaben von Gründen gekündigte werden.

Versicherung kündigen
Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Vergleichen Sie daher im Herbst eines jeden Jahres Ihre Kfz-Versicherung. Nur durch einen Vergleich der Versicherungsanbieter finden Sie heraus, ob Sie Kfz-Beiträge durch einen Versicherungswechsel sparen können. Ein Vergleichsrechner nimmt Ihnen bei Vertragsabschluss die Kündigung des alten Anbieters ab. Ansonsten finden Sie hier eine Vorlage, um Ihre Autoversicherung zu kündigen.

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» Beitragserhöhungen

Es ist wieder soweit! In wenigen Wochen erhalten viele Fahrzeugbesitzer wieder ein Schreiben ihrer Kfz-Versicherung, welches mit einer Beitragsanpassung verbunden ist.

» Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel

In Deutschland gibt es mehr als 200 Kfz-Versicherer. Die einzelnen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich oftmals in der Tarifkalkulation und im Leistungsangebot. Hierdurch können Sie bei einem Wechsel Ihrer Autoversicherung mehrere hundert Euro an Kfz-Beitragskosten sparen. Ein kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich lohnt sich daher, selbst wenn der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag noch nicht abgelaufen ist. Unter Umständen können Sie bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht nutzen.

» Kündigung der Versicherung

Im Fall einer Erhöhung der Kfz-Beiträge können Sie ihre Kfz-Versicherung durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts kündigen und zu einer günstigeren Versicherung wechseln.

Darüber hinaus gilt, dass Kfz-Versicherungen eine Laufzeit von 12 Monate haben und nach Ablauf des Versicherungsjahrs, ohne Angaben von Gründen, bis zum 30.11. gekündigt werden können.

» Autoversicherung Sonderkündigung

Neben der regulären Kündigung zum Ablauf eines Versicherungsjahrs besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kfz-Beitrag bei ansonsten gleichbleibenden Leistungen und Versicherungsbedingungen erhöht wird.

Dies tritt z.B. ein, wenn sich die Typklasse Ihres Autos aufgrund einer Neubewertung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verschlechtert.

Eine Schadensregulierung stellt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht dar, welches vom Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Sonderkündigungsrechte: Fahrzeugwechsel, Stilllegung, Abmeldung, Verkauf

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